Behandlungsvertrag/AGB

Behandlungsvertrag mit AGB

Wenn Sie das erste Mal die Leistungen der Tierpraxis Bodensee in Anspruch nehmen, bitte ich Sie, den über den Download-Button zugänglichen Behandlungsvertrag auszufüllen, zu unterschreiben und per E-Mail zu schicken oder mir in Papierform zum ersten Termin auszuhändigen. Vielen Dank!

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Behandlungsvertrag mit AGB der Tierpraxis Bodensee
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand

 

Der Kunde nimmt eine tierphysiotherapeutische und/oder für Tierheilpraktiker typische naturheilkundliche Behandlung für sein Tier in Anspruch.

Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag gemäß § 611 Abs. 1 und § 612 Abs. 1 BGB. Dieser Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das tierphysiotherapeutische und/oder tierheilpraktische Angebot in Form von Anamnese, Untersuchung, Diagnosestellung, Beratung und Therapie annimmt.

 

Das Tier wird mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen behandelt. Eine Heilung des Tieres wird jedoch nicht geschuldet.

 

Der Behandlungsvertrag gilt bei Unterschrift dieses Vertrages als rechtsverbindlich geschlossen. Auch bei einer mündlichen Vereinbarung bzw. Zustimmung per E-Mail oder WhatsApp gilt der Behandlungsauftrag als erteilt und der Vertrag als geschlossen.

 

§ 2 Versprechen auf Heilung

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Garantie auf Heilung oder Linderung gegeben werden kann.

Es wird kein Versprechen auf Heilung gemäß Heilmittelwerbegesetz (HWG) gegeben.

 

§ 3 Aufklärung

 

Die Tierphysiotherapeutin/Tierheilpraktikerin erbringt ihre Dienste gegenüber dem zu behandelnden Tier in der Form, dass sie alle erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung des Berufs der Tierphysiotherapeutin und/oder der Tierheilpraktikerin anwendet.

 

Sie berät den Tierhalter/Auftraggeber fachlich über anwendbare Therapiemöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile.

Sie haben das Recht, Therapiemöglichkeiten auszuwählen. Sollten Sie von diesem Recht keinen Gebrauch machen, trifft die Tierphysiotherapeutin/Tierheilpraktikerin die Entscheidung.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den tierheilpraktischen Verfahren um schulmedizinisch nicht anerkannte Verfahren handelt und die Behandlung eine tierärztliche Therapie nicht ersetzt.

 

Sofern tierärztlicher Rat erforderlich ist, wird die Tierphysiotherapeutin/Tierheilpraktikerin unverzüglich eine Weiterleitung an einen Veterinärmediziner veranlassen oder eine entsprechende Empfehlung aussprechen.

 

Für die Erteilung einer Auskunft der Tierphysiotherapeutin/Tierheilpraktikerin an Dritte ist eine mündliche oder schriftliche Einwilligung des Kunden erforderlich. Für Dritte, die für die Ausübung praxisrelevanter Tätigkeiten zwingend nötig sind (z. B. Labor), muss keine gesonderte Einwilligung eingeholt werden.

 

§ 4 Aufklärungspflicht und Aufklärungsumfang

 

Die Tierphysiotherapeutin/Tierheilpraktikerin wird dem Tierhalter zu Beginn der Behandlung bzw. in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände in verständlicher Weise erläutern.

 

Nachfolgende Punkte werden umfassend besprochen:

  • aktueller Gesundheitszustand des Tieres
  • Art der Erkrankung, mögliche Behandlungsmethode bzw. Therapie, wenn möglich eine geschätzte Dauer
  • der Inhalt dieses Vertrages

§ 5 Haftung

 

Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Ebenso wenig gilt dies für Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach begrenzt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

 

Der Tierhalter/Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.

 

§ 6 Honorar, Kostenerstattung

 

Nach Dienstvertragsrecht (BGB § 612) können Tierbesitzer ohne andere Vorinformationen oder Vereinbarungen von einer Abrechnung im üblichen Rahmen ausgehen.

 

Der Leistungserbringer (Tierphysiotherapeutin/Tierheilpraktikerin) schuldet die Leistung, jedoch nicht den Erfolg.

 

Somit ist nach Dienstvertragsrecht die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

 

Das Honorar für die Behandlung berechnet sich nach dem Leistungs- und Zeitaufwand der Tierphysiotherapeutin/Tierheilpraktikerin. Sie erhält hierfür eine Vergütung laut Preisliste.

 

Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro km wird entsprechend dem Gebührenverzeichnis berechnet.

 

Das Honorar ist unmittelbar nach der Behandlung bar oder mit EC-Karte fällig. Stammkunden haben die Möglichkeit, 7 Tage nach Rechnungsstellung durch Überweisung zu bezahlen. In der Abrechnung ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Preiserhöhungen im üblichen Rahmen, die nach der Unterzeichnung des Vertrages erstellt werden, werden hiermit akzeptiert. Sie erfordern keine gesonderte Benachrichtigung des Kunden. Die aktuellen Preise können eingesehen oder bei der Tierphysiotherapeutin/Tierheilpraktikerin erfragt werden.

 

§ 7 Ausfallhonorar

 

Versäumt der Tierhalter einen fest vereinbarten Behandlungstermin, schuldet er ein Ausfallhonorar in Höhe des Betrages, der dem Zeitfenster entspricht, welcher für den Termin reserviert war.

 

Dies gilt nicht, wenn der Tierhalter mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt.

Ausgenommen von dieser Regelung sind wichtige, unverzüglich mitzuteilende und nach-zuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.

 

§ 8 Beratung / Nachbetreuung über Telefon/Mail o. Ä.

 

Die Beratung/Nachbetreuung ersetzt nicht die reguläre Behandlung vor Ort und wird zusätzlich zu den persönlichen Terminen angeboten. Sie wird nach Zeitaufwand berechnet.

 

§ 9 Laborkosten / Kosten für Medikamente, Material oder Aufwand

 

Tierphysiotherapeuten/Tierheilpraktikern ist es untersagt, verschreibungspflichtige Medikamente zu verschreiben. Alle eingesetzten Medikamente und Materialien sind frei verkäuflich und über Apotheken oder Hersteller zu beziehen. Alle für die Ausführung der Leistungen benötigten Mittel werden dem Tierhalter in Rechnung gestellt, ebenso anfallende Kosten für Laboruntersuchungen durch ein Fremdlabor, weitere Leistungen von Dritten und zusätzlich nötige Aufwände (z. B. Recherchen) der Tierphysiotherapeutin/Tierheilpraktikerin.

 

§ 10 Datenschutz / Einverständniserklärung Datenerhebung

 

Die Tierphysiotherapeutin/Tierheilpraktikerin erhebt, verarbeitet oder nutzt personenbezogene Daten des Kunden und Daten des Tieres ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen. Die folgende Einverständniserklärung zur Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung der Tierhalterdaten ist Bestandteil dieser Vereinbarung:

 

„Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten zum Zwecke der Dokumentation gespeichert werden und das notwendige Daten zum Zwecke der Buchhaltung an einen Buchhalter/Steuerberater weitergegeben werden. Ebenso mit der Weitergabe an Dritte, wenn dies zur Erfüllung von Leistungen nötig ist (z. B. durch ein Labor). Die Tierphysiotherapeutin/Tierheilpraktikerin verpflichtet sich, empfindliche Daten nicht ohne Einholung des Einverständnisses des Tierhalters an unbeteiligte Dritte weiterzugeben.“

 

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort ist Stockach. Bei Hausbesuchen der Wohnort des Kunden.

Gerichtsstand für beide Parteien: Amtsgericht Stockach.

 

§ 12 Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.